ArbG Pforzheim, vom 20.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 266/03
Beweiserleichterung bei Maßregelverbot - kein Sonderkündigungsschutz wegen Elternzeit für Teilzeitarbeitsverhältnis bei Zweitarbeitgeber
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2004 - Aktenzeichen 5 Sa 8/04
DRsp Nr. 2005/218
Beweiserleichterung bei Maßregelverbot - kein Sonderkündigungsschutz wegen Elternzeit für Teilzeitarbeitsverhältnis bei Zweitarbeitgeber
1. Die Beweiserleichterung des § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB kann auf § 612aBGB nicht übertragen werden; zugunsten des Arbeitnehmers kann allenfalls ein Anscheinsbeweis in Betracht kommen, wenn ein offensichtlicher Zusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und Rechtsausübung besteht.2. § 18 Abs. 2 Nr. 1BErzGG schützt nur vor Kündigungen, die der Elternzeit gewährende Arbeitgeber ausspricht.3. § 18 Abs. 2 Nr. 2BErzGG setzt voraus, dass der Arbeitnehmer die Teilzeitarbeit bei "seinem" Arbeitgeber leistet, worunter nicht auch der "andere" Arbeitgeber, also der Zweitarbeitgeber zu verstehen ist, bei dem der Arbeitnehmer während der bei "seinem" Arbeitgeber in Anspruch genommenen Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen darf (§ 15 Abs. 4 S. 2 BErzGG).