Bewertung des Versorgungsanrechts eines kommunalen Wahlbeamten
BGH, Beschluß vom 18.09.1991 - Aktenzeichen XII ZB 41/89
DRsp Nr. 1992/554
Bewertung des Versorgungsanrechts eines kommunalen Wahlbeamten
»Bei der Bewertung des Versorgungsanrechts eines kommunalen Wahlbeamten ist Gesamtzeit i.S. von § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 S. 2 BGB die Zeit bis zum Ende der Wahlperiode, die in dem für die letzte tatrichterliche Entscheidung maßgebenden Zeitpunkt läuft.«