I. Der am 22. Oktober 1930 geborene Ehemann (Antragsteller) und die am 30. April 1944 geborene Ehefrau (Antragsgegnerin) haben am 6. November 1964 die Ehe geschlossen. Am 14. Juni 1993 ist der Ehefrau der Scheidungsantrag des Ehemannes zugestellt worden. Dieser bezieht seit dem 1. November 1990 Altersruhegeld.
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