I. Die am 15. April 1964 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den dem Ehemann (Antragsgegner) am 18. November 1997 zugestellten Antrag der Ehefrau (Antragstellerin) durch Verbundurteil vom 19. April 1999 geschieden (insoweit rechtskräftig seit 19. April 1999) und der Versorgungsausgleich geregelt.
Während der Ehezeit (1. April 1964 bis 31. Oktober 1997; §
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