Bewertung von Anwartschaften aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2004 - Aktenzeichen 5 UF 266/03
DRsp Nr. 2004/19602
Bewertung von Anwartschaften aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Anwartschaften aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (hier: Kirchliche Zusatzversorgung Rheinland-Westfalen) sind sowohl im Anwartschafts- als auch im Leistungsstadium dynamisch. Einer Umrechnung mittels der BarwertVO bedarf es nicht.