Wegen des Sachverhalts und der Anträge wird auf den Abschnitt I in dem Teil-Beschluss des Senats vom 05.05.2003 verwiesen.
Berichtigt wird der 2. Satz in dem 1. Absatz auf Seite 4 des Teil-Beschlusses wegen offensichtlicher Unrichtigkeit, der richtig lautet:
Sodann hat das Familiengericht den Ehezeitanteil der Betriebsrente nach der Barwertverordnung und der Rechengrößenverordnung dynamisiert und eine dynamische Rente von monatlich 1.763,72 DM (davon die Hälfte = 881,86 DM) ermittelt.
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