Bewertung von Versorgungsanrechten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei der VBL
BGH, Beschluß vom 06.10.2004 - Aktenzeichen XII ZB 139/04
DRsp Nr. 2004/17455
Bewertung von Versorgungsanrechten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei der VBL
Versorgungsanrechte aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei der VBL sind nach der Neufassung der Satzung zu 1. Januar 2002 als im Leistungsstadium dynamisch zu bewerten.
I. Die Antragstellerin und die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL; weitere Beteiligte zu 1) streiten im Rahmen eines Abänderungsverfahrens nach § 10 aVAHRG über die Bewertung der für den Antragsgegner bei der VBL bereits laufenden Versorgung.
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