BGH - Beschluß vom 06.10.2004
XII ZB 139/04
Normen:
VAHRG § 10a Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
OLG München, vom 21.04.2004
AG Landsberg - 28.10.2003,

Bewertung von Versorgungsanrechten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei der VBL

BGH, Beschluß vom 06.10.2004 - Aktenzeichen XII ZB 139/04

DRsp Nr. 2004/17455

Bewertung von Versorgungsanrechten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei der VBL

Versorgungsanrechte aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei der VBL sind nach der Neufassung der Satzung zu 1. Januar 2002 als im Leistungsstadium dynamisch zu bewerten.

Normenkette:

VAHRG § 10a Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Antragstellerin und die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL; weitere Beteiligte zu 1) streiten im Rahmen eines Abänderungsverfahrens nach § 10 a VAHRG über die Bewertung der für den Antragsgegner bei der VBL bereits laufenden Versorgung.