I. Die am 27. Mai 1967 geschlossene Ehe der Parteien, die 1979 die deutsche Staatsangehörigkeit erwarben, wurde auf den der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 7. Oktober 1995 zugestellten Antrag des Ehemannes (Antragsteller) durch Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 5. November 1999 (insoweit rechtskräftig seit 20. Juni 2000) geschieden und der Versorgungsausgleich geregelt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|