Dem Kläger wird unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags für die Durchführung der Berufung ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt W... in S... bewilligt, soweit er die Abänderung des angefochtenen Urteils dahingehend begehrt, den Beklagten zur Zahlung von Unterhalt für die Zeit vom 1. Juli 2007 bis einschließlich 14. Oktober 2007 in Höhe von monatlich 175 EUR zu verurteilen.
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