Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 2.12.2009 wird der Antragstellerin unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Detmold vom 7.10.2009 unter Beiordnung von Rechtsanwalt B aus S Prozesskostenhilfe für das von ihr betriebene Verfahren auf Erteilung einer Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit bewilligt.
Die am 18.4.1993 in Detmold geborene Antragstellerin hat unter dem 30.6.2009 einen Antrag auf Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit gestellt.
Die Antragstellerin, die seit dem 26.3.2009 durch Einbürgerung deutsche Staatsangehörige ist, beabsichtigt, den am 3.8.1985 geborenen syrischen Staatsangehörigen E D zu heiraten. Auf die weiteren Ausführungen der Antragstellerin wird Bezug genommen.
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