OLG Köln - Beschluss vom 03.06.2011
25 UF 24 /10
Normen:
ZPO § 114; ZPO § 121;
Vorinstanzen:
AG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 312 F 143/09

Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Kosten einer gerichtsnahen oder -internen Mediation

OLG Köln, Beschluss vom 03.06.2011 - Aktenzeichen 25 UF 24 /10

DRsp Nr. 2012/7348

Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Kosten einer gerichtsnahen oder –internen Mediation

Tenor

Es wird festgestellt, dass die dem Antragsteller bewilligte ratenfreie Prozesskostenhilfe sich auf die Kosten eines gerichtsnahen Mediationsverfahren erstreckt.

Normenkette:

ZPO § 114; ZPO § 121;

Gründe

I.