Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 18.11.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Paderborn vom 08.10.2013 (AZ: 80 F 110/13) wird zurückgewiesen.
I.
Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner auf Zahlung von Unterhalt im Wege der Stufenklage in Anspruch.
Die am 29.08.1993 geborene Antragstellerin ist die Tochter des Antragsgegners.
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