Die Entscheidung über die sofortige Beschwerde wird dem Senat übertragen.
2.Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Besigheim vom 16.2.2018
abgeändert:
Dem Antragsteller wird für den ersten Rechtszug ab Antragstellung Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt ... für die Anträge aus dem Schriftsatz vom 18.01.2018 Ziffer A) b) und A) c) sowie Antrag C) in der Fassung des Schriftsatzes vom 22.02.2018 bewilligt.
Der Antragsteller hat auf die Verfahrenskosten ab Aufforderung durch die Landesoberkasse monatliche Raten an die Landesoberkasse i.H.v. 39,00 € zu leisten.
3. 4.
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