Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Hauptverfahrens
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.06.2003 - Aktenzeichen 18 WF 182/02
DRsp Nr. 2004/19779
Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Hauptverfahrens
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe setzt die Anbringung eines formgerechten Antrags voraus, dem sowohl die Erklärung über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgesehenen Vordruck sowie die erforderlichen Belege beizufügen sind. Geschieht dies erst nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens, so kommt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mehr in Betracht.