BezirksG Frankfurt/Oder - Beschluß vom 24.03.1993 (11 WF 139/92) - DRsp Nr. 1994/14164
BezirksG Frankfurt/Oder, Beschluß vom 24.03.1993 - Aktenzeichen 11 WF 139/92
DRsp Nr. 1994/14164
1. Der sorgeberechtigte Elternteil kann sich bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht des Kindes mit dem anderen Elternteil jedenfalls dann nicht allein auf die Weigerung des Kindes stützen, wenn das Kind noch nicht 10 Jahre alt ist.2. In einem solchen Fall kann von dem sorgeberechtigten Elternteil verlangt werden, daß er seine elterliche Autorität und geeignete erzieherische Mittel einsetzt, um die Durchführung des Umgangsrechts zu ermöglichen.3. Das Gericht kann den sorgeberechtigten Elternteil durch Zwangsmaßnahmen gemäß § 33FGG zum Einsatz erzieherischer Maßnahmen anhalten.