Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger [Kl.]) wurden in den Streitjahren 1981 und 1982 als Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kl. bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und betreibt als Nebenerwerbslandwirt einen etwa 7 ha großen, nicht in die Höferolle eingetragenen landwirtschaftlichen Betrieb in B. Der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft wurde in den Streitjahren nach Durchschnittssätzen ermittelt.
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