BGH - 12.07.1984 (IVb ZB 95/83) - DRsp Nr. 1992/4813
BGH, vom 12.07.1984 - Aktenzeichen IVb ZB 95/83
DRsp Nr. 1992/4813
Zeitweiliger Ausschluß des Umgangsrechts (Abs. 2 Satz 2) im Falle längerer Strafhaft des nicht sorgeberechtigten Elternteils (hier: nach Begehung von Gewaltverbrechen):(a) Entbehrlichkeit der kalendermäßigen Angabe eines Enddatums im Beschlußtenor;(b) mögliche (stichhaltige) Gründe für die Annahme einer Gefährdung des Kindeswohls.