Das Landgericht Frankenthal hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit der Revision. Er beanstandet das Verfahren und rügt die Verletzung sachlichen Rechts.
Das angefochtene Urteil ist auf die Sachrüge hin aufzuheben, so daß es eines Eingehens auf die Verfahrensbeschwerden nicht bedarf. Die bisherigen Feststellungen tragen zwar den Schuldspruch wegen Freiheitsberaubung und vorsätzlicher Körperverletzung, nicht aber denjenigen wegen Vergewaltigung nach §
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