Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu der Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das auf die Sachrüge gestützte Rechtsmittel des Angeklagten, der mit seinem Revisionsantrag in erster Linie Freispruch begehrt, hat teilweise Erfolg.
Der Schuldspruch begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Jedoch hat der Strafausspruch keinen Bestand.
1. Das Landgericht hat einen minder schweren Fall der Vergewaltigung abgelehnt und deshalb die Strafe dem Strafrahmen des §
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