1. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Raubes unter Einbeziehung zweier anderer Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten sowie wegen acht weiterer Gewaltdelikte, in einem dieser Fälle wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung und Raub mit Todesfolge, zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Dagegen richtet sich seine Revision, mit der er - ohne weitere Ausführungen - die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt.
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