Das Landgericht hat den Angeklagten wegen "fortgesetzten Beischlafes zwischen Verwandten in Tateinheit mit fortgesetztem Mißbrauch von Kindern bzw. sexuellem Mißbrauch von Schutzbefohlenen, in einem Fall in Tateinheit mit Vergewaltigung," zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Die Revision des Angeklagten hat mit der Sachrüge Erfolg.
Nach der Schilderung des Landgerichts hat sich der Angeklagte an seiner am 5. Juli 1972 geborenen Tochter J., beginnend im Jahre 1976 bis zum März 1992, in einer Vielzahl von Fällen vor allem durch den Vollzug des Geschlechtsverkehrs vergangen. Die Wertung dieser Verfehlungen als eine einzige, die Tatbestände der §§
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|