Die Überprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung hat weder im Schuldspruch noch im Strafausspruch einen Rechts fehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§
Ergänzend bemerkt der Senat zum Strafausspruch:
Die Jugendschutzkammer hat die Annahme eines minder schweren Falles i.S.d. §
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|