BGH - Beschluß vom 08.01.1986
2 StR 660/85
Normen:
StGB § 177 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt,

BGH - Beschluß vom 08.01.1986 (2 StR 660/85) - DRsp Nr. 1996/20658

BGH, Beschluß vom 08.01.1986 - Aktenzeichen 2 StR 660/85

DRsp Nr. 1996/20658

Tateinheitliches Zusammentreffen von Vergewaltigung mit Todesfolge einerseits und Mord oder Totschlag andererseits ist nicht (mehr) möglich.

Normenkette:

StGB § 177 Abs. 3 ;

Gründe:

Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat keinen den Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler ergeben. Aus den vom Generalbundesanwalt dargelegten Gründen muß lediglich die Liste der angewendeten Strafvorschriften wie geschehen geändert werden. Der Generalbundesanwalt hat hierzu im einzelnen ausgeführt: