Das Landgericht hat den Angeklagten wegen "Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr" zur Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Wochen verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis von fünf Monaten bestimmt.
Die auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hat mit der Sachrüge den aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Teilerfolg; im übrigen ist sie unbegründet im Sinne des §
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