Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in 75 Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Pflegebefohlenen begangen, sowie wegen sexuellen Mißbrauchs von Pflegebefohlenen in 20 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hat nur zu einem geringen Teil Erfolg.
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