Das Landgericht hat den Angeklagten wegen (fortgesetzter) Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines Kindes und sexuellem Mißbrauch einer Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Tatopfer ist die am 16. August 1972 geborene Stieftochter des Angeklagten, die Nebenklägerin und Zeugin T. Nach den Feststellungen hat sie der Angeklagte von ihrem 12. Lebensjahr bis Frühjahr 1990 in mindestens 100 Fällen durch Festhalten und unter Ausnutzen seiner körperlichen Überlegenheit vergewaltigt. In mindestens 100 weiteren Fällen mußte sie ihn mit der Hand befriedigen.
a) Die Feststellungen zu den 100 Einzelfällen der Vergewaltigung beruhen nicht in allen Fällen auf einer individualisierbaren Tatsachengrundlage.
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