Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern, wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Kindern in drei Fällen, wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Kindern und sexuellem Mißbrauch von Schutzbefohlenen sowie wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Schutzbefohlenen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Seine hiergegen gerichtete, auf die Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision hat teilweise Erfolg.
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