BGH - Beschluß vom 11.01.1996
5 StR 651/95
Normen:
StGB § 177 ;
Fundstellen:
NStZ 1996, 276
Vorinstanzen:
LG Potsdam,

BGH - Beschluß vom 11.01.1996 (5 StR 651/95) - DRsp Nr. 1996/20334

BGH, Beschluß vom 11.01.1996 - Aktenzeichen 5 StR 651/95

DRsp Nr. 1996/20334

Gewalt wird gegen ein Kind auch dann angewendet, wenn der Täter dieses veranlaßt, so lange durch den Wald zu laufen, bis es vor Ermüdung und Erschöpfung den Geschlechtsverkehr über sich ergehen läßt.

Normenkette:

StGB § 177 ;

Gründe:

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern, wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Kindern in drei Fällen, wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Kindern und sexuellem Mißbrauch von Schutzbefohlenen sowie wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Schutzbefohlenen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Seine hiergegen gerichtete, auf die Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision hat teilweise Erfolg.