Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten hat mit der Sachrüge Erfolg. Die Annahme einer fortgesetzten Handlung begegnet in mehrfacher Hinsicht durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
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