BGH - Beschluß vom 12.09.1994
5 StR 468/94
Normen:
StGB § 174 ;

BGH - Beschluß vom 12.09.1994 (5 StR 468/94) - DRsp Nr. 1995/309

BGH, Beschluß vom 12.09.1994 - Aktenzeichen 5 StR 468/94

DRsp Nr. 1995/309

Werden die sexuellen Handlungen an zwei Mädchen zur gleichen Zeit vorgenommen, liegt gleichartige Idealkonkurrenz vor.

Normenkette:

StGB § 174 ;

Gründe:

Auf die im übrigen unbegründete Revision des Angeklagten ist der Schuldspruch, der Antragsschrift des Generalbundesanwalts entsprechend, in zwei Fällen wie folgt zu ändern:

Im Fall 2 der Anklage findet nach Maßgabe von BGHSt 39, 317 das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Da die Geschädigte nur 11 Jahre alt war, schließt der Senat die Anwendung des § 178 Abs. 2 StGB aus, so daß sich der Rechtsfehler auf den Strafausspruch nicht zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat.