Das Landgericht hat die Angeklagten wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Mit ihren hiergegen gerichteten Revisionen rügen die Angeklagten die Verletzung formellen und materiellen Rechts.
Die Rechtsmittel haben schon mit der Sachrüge Erfolg, so daß es eines Eingehens auf die Verfahrensrügen nicht bedarf.
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