Das Landgericht hat den Angeklagten, nachdem das erste Urteil in dieser Sache von dem erkennenden Senat aufgehoben worden war, wegen "sexueller Nötigung in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung und mit Körperverletzung sowie wegen Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis" zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten rügt die Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts.
Das Rechtsmittel ist im wesentlichen unbegründet im Sinne des §
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