Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Schutzbefohlenen sowie wegen fortgesetzten sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Die Revision des Angeklagten gegen diese Entscheidung führt lediglich zu der im Beschlußtenor genannten Schuldspruchänderung, im übrigen ist sie im Sinne von §
"1. Urteil und Anklageschrift haben die dem Angeklagten vorgeworfenen Taten - auch soweit hinsichtlich der Vorfälle ab 10. November 1987 Tatmehrheit anzunehmen ist - ausreichend konkretisiert. Die abgeurteilten Fälle sind in der Anklageschrift beschrieben worden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|