Das Landgericht hat den Angeklagten wegen "Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit versuchter Vergewaltigung" zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung materiellen Rechts. Das Rechtsmittels hat Erfolg, soweit der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Vergewaltigung verurteilt wurde, im übrigen ist es unbegründet im Sinne des §
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