BGH - Beschluß vom 16.05.1994
3 StR 171/94
Normen:
StGB § 178 ;

BGH - Beschluß vom 16.05.1994 (3 StR 171/94) - DRsp Nr. 1994/3209

BGH, Beschluß vom 16.05.1994 - Aktenzeichen 3 StR 171/94

DRsp Nr. 1994/3209

Bei der sexuellen Nötigung kommt eine fortgesetzte Handlung nicht mehr in Betracht.

Normenkette:

StGB § 178 ;

Gründe:

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen fortgesetzten sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen hat der Angeklagte seine am 22.11.1968 geborene Tochter C. aufgrund eines Gesamtvorsatzes spätestens seit November 1974 bis zum Sommer 12986 sexuell mißbraucht, und zwar bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in mindestens 290 Fällen und danach in mindestens 170 Fällen.

Die Revision des Angeklagten hat mit der Sachrüge Erfolg.