Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Geiselnahme in Tateinheit mit sexueller Nötigung, Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung, Vergewaltigung in drei Fällen, sexueller Nötigung in zwei Fällen, gefährlicher Körperverletzung sowie vorsätzlicher Korperverletzung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt, ist zum Schuldspruch unbegründet im Sinne von §
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