Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen richtet sich die auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten. Das Rechtsmittel ist im wesentlichen unbegründet im Sinne von §
Rechtlichen Bedenken begegnet nur die Annahme von Tatmehrheit zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte alsbald nach Betreten seines Appartements dieses verschlossen, den Schlüssel abgezogen und dem dringenden Wunsch der Geschädigten, die Wohnung zu verlassen, entgegengehalten, diese sei abgeschlossen. Darin lag eine Beraubung der persönlichen Freiheit der Zeugin, die - wie der ausdrückliche Hinweis des Angeklagten belegt - den Zweck hatte, sie gefügig zu machen. Dieser Zustand endete erst, als der Angeklagte nach den Taten der Geschädigten erlaubte, die Wohnung zu verlassen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|