Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung, Nötigung und sexueller Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Mit seiner Revision rügt er die Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts.
Das Rechtsmittel hat zum Teil Erfolg.
Die Verfahrensrügen sind im Sinne des §
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