Das Landgericht hat den Angeklagten N. O. wegen schweren Menschenhandels, wegen versuchter sexueller Nötigung und wegen Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.
Die Revision des Angeklagten führt zur teilweisen Änderung des Schuldspruchs sowie zur Aufhebung der Verurteilung wegen versuchter sexueller Nötigung und des Ausspruchs über die Gesamtfreiheitsstrafe.
1. Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift zur Verurteilung wegen schweren Menschenhandels ausgeführt:
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