Das Landgericht hat den Angeklagten wegen "sexuellen Mißbrauchs Abhängiger in Tateinheit mit Beischlaf unter Verwandten in neun Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung sowie in drei weiteren Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt". Mit seiner hiergegen gerichteten Revision beanstandet der Angeklagte die Verletzung materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat in dem aus der Beschlußformel ersichtlichen Umfang Erfolg; im übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§
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