BGH - Beschluß vom 19.07.1994 (1 StR 268/94) - DRsp Nr. 1994/2903
BGH, Beschluß vom 19.07.1994 - Aktenzeichen 1 StR 268/94
DRsp Nr. 1994/2903
Die Feststellung, ein Geschlechtsverkehr mit einem Kind könne ohne Defloration stattgefunden haben, kann das Gericht regelmäßig nicht aufgrund eigener Sachkunde treffen.
Normenkette:
StGB § 177 ; StPO § 244 ;
Gründe:
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