Das Landgericht hat den Angeklagten unter Freisprechung im übrigen "wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch einer Schutzbefohlenen, wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in fünf Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch einer Schutzbefohlenen, wegen sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen in drei Fällen, wegen Körperverletzung in zwei Fällen und wegen Mißhandlung einer Schutzbefohlenen" zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügt, hat Erfolg.
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