BGH - Beschluß vom 22.05.1996
2 StR 187/96
Normen:
StGB § 24, § 177 ;
Vorinstanzen:
LG Mainz,

BGH - Beschluß vom 22.05.1996 (2 StR 187/96) - DRsp Nr. 1996/21027

BGH, Beschluß vom 22.05.1996 - Aktenzeichen 2 StR 187/96

DRsp Nr. 1996/21027

Gibt der Täter nach heftiger Gegenwehr des Vergewaltigungsopfers sein Vorhaben auf, fehlt es nicht ohne weiteres an der Freiwilligkeit des Rücktritts.

Normenkette:

StGB § 24, § 177 ;

Gründe:

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.