Das Landgericht hat den Angeklagten wegen (fortgesetzter) versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit (fortgesetzter) sexueller Nötigung zum Nachteil seiner Stieftochter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten führt zur Teileinstellung des Verfahrens, zur Schuldspruchänderung und zur Aufhebung des Strafausspruchs. Soweit die Revision den verbleibenden Schuldspruch betrifft, bleibt sie ohne Erfolg.
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