Das Landgericht hat den Angeklagten "wegen sexuellen Mißbrauchs von Jugendlichen in fünf Fällen" zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner Revision, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt. Das Rechtsmittel, das nur zur Sachrüge zulässig ausgeführt ist (§
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