Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Menschenhandels in Tateinheit mit Zuhälterei, schwerer räuberischer Erpressung und mit gefährlicher Körperverletzung, schweren Menschenhandels in Tateinheit mit Zuhälterei und mit vorsätzlicher Körperverletzung, schweren Menschenhandels in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, sexueller Nötigung in drei Fällen, Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung, gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Mit seiner hiergegen gerichteten Revision rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts.
Das Rechtsmittel hat mit der Sachrüge in dem aus der Beschlußformel ersichtlichen Umfang Erfolg; im übrigen ist es unbegründet (§
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