Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in 74 Fällen jeweils in Tateinheit mit Beischlaf zwischen Verwandten und mit sexuellem Mißbrauch einer Schutzbefohlenen, in einem Fall in weiterer Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines Kindes, wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit sexuellem Mißbrauch einer Schutzbefohlenen und wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines Kindes und mit sexuellem Mißbrauch einer Schutzbefohlenen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.
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