BGH - Beschluß vom 27.04.1994
5 StR 96/94
Normen:
StGB § 180 ;

BGH - Beschluß vom 27.04.1994 (5 StR 96/94) - DRsp Nr. 1994/3292

BGH, Beschluß vom 27.04.1994 - Aktenzeichen 5 StR 96/94

DRsp Nr. 1994/3292

Auch bei der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger kann es bei fehlerhafter Bejahung einer fortgesetzten Handlung trotz teilweise verjährter Taten an einer Beschwer des Angeklagten fehlen.

Normenkette:

StGB § 180 ;

Gründe:

Die Revisionen der Angeklagten R und Ra gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5. Mai 1993 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.