Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen in einhundertzwanzig Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat mit der Sachrüge teilweise Erfolg; im übrigen ist sie unbegründet im Sinne des §
Nach den Feststellungen mißbrauchte der Angeklagte die am 29. März 1975 geborene, in seinem Haushalt lebende Tochter Michaela seiner Lebensgefährtin im Zeitraum von April 1990 bis Ende März 1991 in zwanzig Fällen, indem er manuelle sexuelle Handlungen mit ihr durchführte (§
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