Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung, schweren Raubes, schweren Menschenhandels und wegen Diebstahls unter Einbeziehung eines Strafarrestes aus einem rechtskräftigen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung sachlichen Rechts rügt, ist unbegründet im Sinne des §
1. Dagegen kann die Verurteilung wegen schweren Menschenhandels gemäß §
§
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