Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit Kindesentziehung und wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt, zwei Tatwerkzeuge eingezogen und angeordnet, daß dem Angeklagten vor Ablauf von fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Der Angeklagte rügt mit seiner Revision die Verletzung sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hat teilweise Erfolg.
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